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Änderung unserer Statuten

Die in der a.o. Generalversammlung am 4.5.2024 beschlossenen Änderungen unserer Statuten wurden von der Vereinsbehörde mit Bescheid vom 5.7.2024 genehmigt.

Wie in der Zöliakie aktuell 1/2024 bekanntgegeben, wurde das Gemeinnützigkeitsreformgesetz am 14. Dezember 2023 beschlossen und das Verfahren der Spendenbegünstigung ist vereinfacht worden. Bei kleineren Organisationen ist eine jährliche Prüfung des Rechnungs- und Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer nicht mehr nötig, die früher für uns zu kostenintensiv war.
Wenn ein Verein spendenbegünstigt ist, können Spenden an diesen bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Durch die Anpassung unserer Vereinsstatuten haben wir die Grundlage geschaffen, eine Spendenbegünstigung beantragen zu können - dies haben wir bereits getan und warten auf einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt. Weiters haben wir unsere Statuten an die aktuelle Vorlage des BMF, sowie an aktuelle und zukünftige Herausforderung angepasst.